14.07.2025

Bis zu 70 % Abschreibung in 12 Monaten! Investitionsbooster bringt neue Impulse für die Dentalbranche

Mit ihrem Investitionssofortprogramm strebt die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der Investitionsanreize in Deutschland an. Ziel der neuen Regelungen ist es, Unternehmen u. a. bei der Wettbewerbsfähigkeit und bei Investitionen in neue Technologien zu unterstützen und steuerlich zu entlasten. Auch für Zahnarztpraxen und Dentallabore bringt der Investitionsbooster erhebliche finanzielle Vorteile mit sich, um neue Technologien und Geräte schneller und effizienter abzuschreiben.

Degressive Abschreibung mit erhöhtem Satz für 3 Jahre

Der Investitionsbooster bietet durch die Ausweitung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neue Möglichkeiten, Investitionen in Praxisgeräte und -technologie zügiger steuerlich geltend zu machen. Investitionen, die ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 im betriebsbereiten Zustand angeschafft werden, können mit dem neuen degressiven Abschreibungssatz von bis zu 30 % pro Jahr berücksichtigt werden.

Dies stellt eine signifikante Steuerentlastung gegenüber dem bisherigen Abschreibungssatz dar, der linear – je nach Investitionsgut – bei z. B. nur 10 % jährlich lag.

Ein Beispiel verdeutlicht die Unterschiede:

Investitionssumme: 100.000 Euro, Anschaffungsdatum: 1.7.2025

  • Bisherige lineare Abschreibung:
AfA 2025: 5.000 Euro (10 % von 100.000 Euro, zeitanteilig für 6 Monate)
AfA 2026: 10.000 Euro (10 % von 100.000 Euro Anschaffungskosten)
AfA 2027: 10.000 Euro (10 % von 100.000 Euro Anschaffungskosten)
 
  • Neue degressive Abschreibung:
AfA 2025: 15.000 Euro (30 % von 100.000 Euro, zeitanteilig 6 Monate)
AfA 2026: 25.500 Euro (30 % von 85.000 Euro Restwert)
AfA 2027: 17.850 Euro (30 % von 59.500 Euro Restwert)
 

Bereits nach 3 Jahren können fast zwei Drittel der Anschaffungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

Darüber hinaus bleiben die bestehenden Regeln für vorgezogene bzw. erweiterte Sonderabschreibungen nach § 7g EStG von der neuen Regelung unberührt.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1–4 EStG in Höhe von bis zu 50 %
Zusätzliche Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG im ersten Jahr von 40 %, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine maximale Gewinngrenze von 200.000 Euro eingehalten werden.
 

Dadurch sind bis zu 70 % Abschreibung in 12 Monaten möglich.

Investition in moderne Technologien zahlt sich doppelt aus

Der Investitionsbooster ist nicht nur finanziell attraktiv, sondern auch eine Gelegenheit, die Praxis auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Innovative Technologien wie digitale Röntgensysteme oder hochmoderne Behandlungseinheiten tragen zur Effizienzsteigerung und zu einer verbesserten Patientenversorgung bei. Dank der erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten können diese Investitionen wirtschaftlich sinnvoller und schneller umgesetzt werden.

Steuerberater*in konsultieren und Planung starten

Die neuen Regelungen bieten Zahnarztpraxen und Dentallaboren einen erheblichen Spielraum, um steuerlich zu profitieren und sich gleichzeitig zukunftsfähig aufzustellen. Praxisinhaber*innen und Dentallabore sollten daher frühzeitig mit ihrem Steuerberatungsbüro die Vorteile der degressiven Abschreibung besprechen und ihre Investitionsplanung entsprechend anpassen.

Bild: Getty Images 

Text: Plandent

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/06/2025-06-04-kabinett-beschliesst-wachstumsbooster.html

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