Zum Start einer zahnärztlichen Karriere stellt sich nach Studium und Assistenzzeit als erstes die Frage: Bleibe ich Angestellter oder mache ich mich selbstständig? Aktuell ist die Selbstständigkeit nach wie vor der am häufigsten gewählte Weg.
Als nächste Entscheidung steht die Wahl der Niederlassungsform und -art an. Hierbei spielt besonders
die Frage nach einer Neugründung oder einer Übernahme eine tragende Rolle – laut apo-Bank/IDZ-Studie aus dem Jahr 2016 entscheiden sich 13 % der Absolventen für eine Neugründung.
Warum ist das so? Wir wollen hier die Hauptunterschiede kurz beleuchten: Ein klarer Vorteil bei einer Praxisneugründung ist, dass man den Standort seiner Praxis nach eigenem Belieben wählen kann. Auch die Planung und Einrichtung erfolgt nach den Vorstellungen des Praxisgründers, ebenso wie die Wahl der medizinischen Ausstattung und die damit verbundene Höhe der Investitionen (lt. apoBank/IDZ ca. 470.000,00 Euro). Schwierigkeiten, die zu meistern sind, sind dagegen der Aufbau eines eigenen Patientenstammes und die Bekanntmachung der Praxis, wo man jeweils bei null anfangen muss.
Viel häufiger ist die Übernahme einer Praxis: In den nächsten 15 Jahren werden die Hälfte der heutigen Praxisinhaber in den Ruhestand gehen. Hier gibt es also viel Potenzial.
Eine Praxisübernahme ist bedeutend einfacher und auf jeden Fall mit weniger Risiken verbunden.
Die Praxis hat schon einen festen Patientenstamm, das Personal kennt sich gut aus und ist ein eingespieltes Team. Laut Statistik wechseln zwar etwa 10 bis 20 % der Patienten nach einem Inhaberwechsel die Praxis, dies ist aber eine überschaubare Menge.
Ein entscheidender Vorteil ist, dass man sich bei einer Praxisübernahme bereits im Vorfeld die ungefähr zu erwartenden Umsätzen anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der letzten Jahre ausrechnen kann. Das vereinfacht nicht zuletzt die Fremdfinanzierung über den Kreditantrag bei einer Bank. Die Investitionssumme ist aufgrund der bereits „fertigen“ Praxis mit ca. 280.000,00 Euro deutlich geringer.
Natürlich gibt es auch Nachteile: Der Kaufpreis für eine Praxis errechnet sich nicht nur anhand des materiellen Wertes der Einrichtung und Geräte, sondern besteht z. B. auch aus einer Zahlung für den zu übernehmenden Patientenstamm.
Dies ist der sogenannte Goodwill, der für den immateriellen Wert des Patientenstammes gezahlt wird. Hier empfiehlt es sich, ein Praxiswertgutachten erstellen zu lassen, um eine neutrale Einschätzung für die Verhandlungen zu haben. Möglicherweise entspricht die Ausstattung und Einrichtung der Praxis auch nicht den Vorstellungen des Übernehmers.
Hier können die Dentaldepots natürlich weiterhelfen: Mit gut ausgebildeten Planern und Innenarchitekten können bei einer Praxisübernahme der persönliche Geschmack und die „DNA“ des Übernehmers eingebracht werden. Dies wird erfahrungsgemäß von den Patienten honoriert. Diese merken dann, dass es in der Praxis nach dem Wechsel „vorangeht“ und alles moderner wird.
Resümierend kann man sagen, beide Niederlassungsarten haben Ihre Vor- und Nachteile. Derzeit ist die Übernahme die am häufigsten gewählte Form. Diese bedingt aber immer auch passende und „kaufbare“ Praxen im Markt. Hier geht der Trend allerdings in eine andere Richtung. Nicht behindertengerechte oder sehr kleine Praxen sind heute nicht mehr so gefragt wie in der Vergangenheit.
Es bleiben aber immer noch genug „Schmuckstücke“, bei denen sich eine Übernahme lohnt. Um diese zu finden und mit dem Gründer nach seinen Vorstellungen neu zu gestalten, wendet man sich an NWD Praxisstart. Die Experten kümmern sich um alle Belange und unterstützen Existenzgründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.